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Autohilfe Buschmann - Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Vertragsabschluß

 

An diese Bestellung ist der Käufer höchstens vier Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn die Firma A. Buschmann GmbH die Bestellung schriftlich bestätigt hat oder die Lieferung in dieser Frist ausgeführt ist. Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich fest zu halten. Dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen sowie für nachträgliche Vertragsänderungen. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag müssen von der Firma A. Buschmann GmbH schriftlich bestätigt werden.

 

II. Preise

 

Der Preis der Fahrzeuge versteht sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe inkl. der deutschen Umsatzsteuer von derzeit 16 %.

 

III. Zahlung

 

Der Kaufpreis ist bei Übergabe des Fahrzeuges fällig. Die Zahlung kann nur in bar oder mit bestätigtem Scheck bei Übergabe des Fahrzeuges vorgenommen werden. Anzahlungen werden nur nach entsprechender Vereinbarung vom Käufer geleistet. Schecks werden nur zahlungshalber, nicht Erfüllungshalber angenommen. Bei Scheckzahlung gilt als Erfüllung die Gutschrift auf dem Konto der Firma A. Buschmann GmbH. Verzugszinsen werden mit 6 % über dem Diskontsatz der deutschen Bundesbank berechnen. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Firma A. Buschmann GmbH eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Käufer eine geringere Belastung nachweist.

 

IV. Lieferung und Abnahme

 

Lieferfristen beginnen mit dem Eingang des unterschriebenen Vertrages bei der Firma A. Buschmann GmbH. Diese sind, soweit nicht ausdrücklich auf dem Bestellformular vermerkt, unverbindlich. Höhere Gewalt oder bei der Firma A. Buschmann GmbH oder dessen Lieferant eingetretene Betriebsstörungen, z. B. durch Exportstop, Auslieferstop an Wiederverkäufer, Streik, Aussperrung, die die Firma A. Buschmann GmbH ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindert, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die vorgenannten Termine und Fristen zum Lieferverzug um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führt eine entsprechende Störung zu einem Lieferaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer sofort vom Kaufvertrag zurücktreten. Die Firma A. Buschmann GmbH behält sich ausdrücklich das Recht vor, für den Fall, das der Import des bestellten Fahrzeuges aufgrund von der Firma A. Buschmann GmbH nicht zu vertretene Umstände nicht durchgeführt werden kann, insbesondere bei Nichtbelieferung durch den Vorlieferanten, vom vorliegenden Kaufvertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Käufer kann in keiner Weise Schadensersatz von der Firma A. Buschmann GmbH fordern. Bei überschreiten des verbindlichen Liefertermins hat der Käufer das Recht, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Bei Überschreitung des unverbindlichen Liefertermins von mehr als vier Wochen muß der Käufer der Firma A. Buschmann GmbH eine Nachfrist von weiteren maximal vier Wochen zugestehen. Der Käufer hat das Recht, innerhalb von sieben Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige den Kaufgegenstand am vereinbarten Abnahmeort zu prüfen und die Pflicht, den Kaufgegenstand innerhalb dieser Frist abzunehmen. Angaben in bei Vertragsabschluß gültigen Beschreibungen, z. B. Herstellerprospekten, über Lieferumfang, Leistung, Maße, Betriebsstoffverbrauch usw. des Kaufgegenstandes sind unverbindlich und keine zugesicherten Eigenschaften. Dies ist bedingt durch übliche werkseitige Änderungen während der laufenden Produktion und die übliche Serienstreuung. EU - Fahrzeuge können von der deutschen Serienausstattung abweichen. Dies gilt selbstverständlich nicht für die schriftlich vereinbarten Ausstattungsmerkmale. Inspektionen oder sonstige Arbeiten die der Käufer nach Übernahme des Fahrzeuges auf eigene Veranlassung durchführen lässt, werden ausdrücklich nicht von der Firma A. Buschmann GmbH erstattet.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Schadstoffnorm in der EU grundsätzlich Euro 3 entspricht. Ist keine andere Schadstoffnorm schriftlich zugesichert gilt immer Euro 3. Das von einem autorisierten Vertragshändler abgestempelte Garantie- bzw. Inspektionsscheckheft oder Garantieurkunde ist im Lieferumfang enthalten und wird mit dem Fahrzeug oder spätestens nach vier Wochen dem Käufer übergeben. Selbstverständlich ist dieses Serviceheft in der Sprache des Landes aus dem das Fahrzeug eingeführt wurde gedruckt. Benutzerhandbücher oder Bedienungsanleitungen in deutscher Sprache sind ausdrücklich nicht im Lieferumfang enthalten. Eine etwaige Probefahrt ist in den Grenzen üblicher Probefahrten bis höchstens 15 km zu halten. Der Transport des gekauften Fahrzeuges zu unserer Betriebsstätte oder zu der vom Käufer angegebenen Lieferadresse erfolgt in der Regel mit einem unserem Autotransporter. Die Firma A. Buschmann GmbH haftet bei allen Transportmöglichkeiten für eventuell entstehende Transportschäden. Die Abnahme des Fahrzeuges hat innerhalb von acht Tagen nach Mitteilung über die Bereitstellung zu erfolgen. Bleibt der Käufer nach Ablauf einer Nachfrist von vier Tagen in Verzug, so ist die Firma A. Buschmann GmbH berechtigt, die vertraglichen Leistungen abzulehnen und Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 15 % des Kaufpreises zu fordern. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Firma A. Buschmann GmbH einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist. Das gleiche gilt, wenn der Käufer unberechtigt die Vertragserfüllung verweigert.

 

V. Garantie

 

Die Firma A. Buschmann GmbH verpflichtet sich, alle Fahrzeuge mit Kfz-Brief, der deutschen StVZO entsprechend und TÜV-abgenommen auszuliefern. Dies gilt nicht für Anhängezugvorrichtungen, die entweder ab Werk bestellt werden oder beim Vertragshändler nachgebaut werden. Diese müssen grundsätzlich vom Käufer in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Die Kosten für technische Überprüfungen und Eintragung in die deutschen Fahrzeugpapiere werden ausdrücklich vom Käufer bezahlt. Dem Käufer wird bei Fahrzeugübergabe oder spätestens 4 Wochen danach ein Inspektionsscheckheft ausgehändigt. Dieses Dokument enthält einen Nachweis über die durchgeführte Auslieferungsinspektion und den Firmenstempel eines vom Kraftfahrzeughersteller autorisierten Vertragshändlers. Der Umfang der Garantie richtet sich nach den jeweiligen Bestimmungen des Herstellerwerkes. Die Firma A. Buschmann GmbH versichert ausschließlich Fahrzeuge von autorisierten Vertragshändlern der EU zu vertreiben, die mit einer einheitlichen EU-weiten Werksgarantie ausgestattet sind. Die Firma A. Buschmann GmbH gibt keinerlei Garantie. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, das eventuelle Garantiefälle vor der Behebung durch einen autorisierten Vertragshändler vom Hersteller als Garantiefall anerkannt werden müssen. Bei einer solchen Anerkennung sind wir gerne behilflich.

 

VI. Eigentumsvorbehalt

 

Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Verbindlichkeiten des Käufers aus dem Kaufvertrag Eigentum der Firma A. Buschmann GmbH. Der Fahrzeugbrief bleibt ebenfalls bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma A. Buschmann GmbH. Auf Verlangen des Käufers ist die Firma A. Buschmann GmbH zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand in Zusammenhang stehende Forderungen erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus laufenden Geschäftsbeziehungen anderweitig eine angemessene Sicherung besteht.

 

VII. Haftung

 

Die Firma A. Buschmann GmbH haftet nur für Schäden, wenn seine gesetzlichen Vertreter sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet haben. Eine weitergehende Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen.

 

VIII. Gerichtsstand

 

Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus Geschäftsverbindungen mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Firma A. Buschmann GmbH. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im übrigen gilt bei Ansprüchen der Firma A. Buschmann GmbH gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.

 

Allgemeine Verbraucherschlichtungsinformation Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Das Gesetzes über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen fordert aber, dass wir Sie trotzdem auf eine für Sie zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. Straßburger Str. 8 77694 Kehl Internet: www.verbraucher-schlichter.de HINWEIS AUF EU-STREITSCHLICHTUNG Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr Unsere E-Mail-Adresse finden sie im Impressum.
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